Alpbefreiung

 Schüler/innen, die auf eine Alpe ziehen, können nur mittels dem beigefügten Blatt um eine Woche Schulfreistellung in der Direktion ansuchen.

Kinder, deren Familie auf die Alpe geht, können über die Direktion der Volksschule beim Bezirksschulrat um bis zu 3 Wochen Freistellung ansuchen.

Eine Bestätigung des Alpmeisters/der Alpmeisterin muss vorliegen (Unterschrift genügt).

Der Antrag muss frühzeitig (4 Wochen) vor Beginn der Befreiung abgegeben werden.

Anbei auch eine klare Festlegung der Bezikshauptmannschaft Bregenz (Pflichtschulinspektor) bezüglich der Alpfreistellung.