Fernbleiben vom Unterricht

Wenn Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien wollen, gelten folgende Regeln:

  • bis zu einem Tag - Lehrperson der Klasse
  • bis zu einer Woche - Direktion der VS Au
  • länger als eine Woche - Pflichtschulabteilung Nord

Bitte für ein Ansuchen an den PSI (Pflichtschulinspektor) für eine längere Befreiuung das nebenstehende Formular benutzen!