Fernbleiben vom Unterricht

Im Zuge der "Verlässlichen Schule" haben wir in Österreich Schulpflicht, das heißt, dass der zuständige Direktor darauf zu achten hat, dass alle Schüler:innen den Unterricht besuchen.
Wenn Ihr Kind vom Unterricht freigestellt werden soll, gelten folgende Regeln:

  • bis zu einer Woche - Direktion der Volksschule
  • länger als eine Woche - Bildungsdirektion Nord

Bei einer Freistellung vom Unterricht ist das beiliegende Formular auszufüllen und in der Direktion abzugeben.